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17.11.Bremen

Anmeldung einer Prostitutionsstätte

Stresemannstr. 48
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Bremen - Wo muss ich hin? Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist. Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle für Bremen: In der Hansestadt nimmt die Gewerbebehörde selbstständig Kontakt mit den Betroffenen auf, die ihre Prostitionsstätte dort angezeigt haben, um anschließend das komplette Erlaubnisverfahren abzuwickeln. Für einen Termin zur Anmeldung in Bremen ist ein Kontakt zur Gewerbebehörde – Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Referat Gewerbeangelegenheiten notwendig. Kontakt: Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Referat Gewerbeangelegenheiten Stresemannstr. 48 28207 Bremen Tel.: 0421-3612871 E-Mail: [email protected]
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