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Anmeldung einer Prostitutionsstätte

Mecklenburg-Vorpommern
Rostock - Landesamt für Gesundheit und Soziales
0381-33159-166
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr
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Beratung / Hilfe 
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Mecklenburg-Vorpommern - Wo muss ich hin? Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist. Kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige Stelle in Mecklenburg-Vorpommern: Ob Rostock, Stralsund, Schwerin oder andere Orte im Bundesland - Anträge auf Betriebserlaubnis nach § 12 ProstSchG erfolgen formlos per E-Mail an [email protected] oder per Post an: Landesamt für Gesundheit und Soziales Poststelle Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern.
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