17.11.Thüringen
Anmeldung einer Prostitutionsstätte
Thüringen
Weimar - Thüringer Landesverwaltungsamt
0361-37737198
Thüringen
Informationen
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Beratung / Hilfe
Thüringen - Wo muss ich hin?
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist.
Das Bundesland Thüringen stellt alle notwendigen Formulare auf der hier verlinkten Webseite zur Verfügung. (Webseite öffnen)
Anträge und Fragen sind an eine zentrale Adresse zu richten:
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Anschrift:
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 0361-37737198
Fax: 0361-37737346
Dies gilt auch für Erfurt, Gera, Jena, Eisenach oder Gotha.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern.
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