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Anmeldung einer Prostitutionsstätte

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Thüringen - Wo muss ich hin? Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt nach § 12 ProstSchG eine Betriebserlaubnis. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Auflagen und Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb die rechtzeitige Beschaffung von Informationen essenziell ist. Das Bundesland Thüringen stellt alle notwendigen Formulare auf der hier verlinkten Webseite zur Verfügung. (Webseite öffnen) Anträge und Fragen sind an eine zentrale Adresse zu richten: Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200 Anschrift: Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361-37737198 Fax: 0361-37737346 Dies gilt auch für Erfurt, Gera, Jena, Eisenach oder Gotha. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern.
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