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17.11.Bremen

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Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss regelmäßig eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Dieser Termin muss von Frauen zwischen 18 und 21 Jahren alle sechs Monate wiederholt werden. Frauen ab 21 Jahren müssen jährlich zur Beratung. Zu dem Gespräch bitte den Personalausweis / Reisepass mitbringen. Nach der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche Voraussetzung für die Persönliche Anmeldung ist (Aliasbescheinigung möglich). Zwischen Beratung und Anmeldung dürfen maximal 3 Monate liegen. Die anmeldepflichtige Person geht für die Gesundheitliche Beratung in der Regel zum Gesundheitsamt an dem Ort, wo sie überwiegend tätig werden möchte. Stadtamt Bremen Referat für Gewerbeangelegenheiten Stresemannstraße 48 28078 Bremen Tel.: 0421-361-2871 Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern.
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